Studierende, die im Bachelor LABG 2009 studieren, bzw. studiert haben und sich ab dem WiSe 19/20 in den Master Sozialpädagogik BK umgeschrieben haben!

Liebe Studierende der Sozialpädagogik,

durch Kontaktaufnahme einiger Masterstudierender der Sozialpädagogik sind wir in den vergangenen Tagen auf ein Problem aufmerksam gemacht worden, auf das wir euch an dieser Stelle aufmerksam machen möchten.

Bisher sind wir davon ausgegangen, dass Studierende, welche ihr Studium im Bachelor nach der Studienordnung LABG 2009 begonnen haben, ihr Masterstudium ebenfalls nach dieser Studienordnung LABG 2009 absolvieren würden. Dies trifft jedoch nicht auf alle Studierenden zu, die ihr Studium im Bachelor LABG 2009 durchlaufen haben.

Studierende, die sich bis zum SoSe19 in den Master Sozialpädagogik umgeschrieben haben, studieren diesen auch weiterhin im Master in ihrer bisherigen Studienordnung LABG 2009.

Studierende, die sich ab dem WiSe 19/20 in den Master Sozialpädagogik umgeschrieben haben, sind im Zuge der Umschreibung automatisch in den Master LABG 2016 eingeschrieben worden.

Die Grundlage hierzu findet sich in den Fächerspezifischen Bestimmungen der TU-Dortmund. Den Link zu den Fächerspezifischen Bestimmungen findet ihr hier: https://www.tu-dortmund.de/studierende/im-studium/pruefungsangelegenheiten/pruefungsordnungen/faecherspezifische-bestimmungen/

Hier heißt es im §9 der Fächerspezifischen Bestimmungen des Master LABG 2016:

§9 Inkrafttreten, Veröffentlichung und Anwendungsbereich

(1) Diese Fächerspezifischen Bestimmungen treten mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 in Kraft. Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund veröffentlicht.

(2) Sie gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2019/ 2020 in das erste Fachsemester des Lehramtsmasterstudiengangs an der Technischen Universität Dortmund für ein Lehramt an Berufskollegs für die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik eingeschrieben worden sind.

Selbiges gilt auch für das Fach Bildungswissenschaften. Auch hier werden Studierende seit dem WiSe19/20 automatisch in den Master LABG 2016 eingeschrieben.

Studierende, die nun unwissender Weise für ein oder sogar zwei Semester in der falschen Studienordnung studiert haben, wenden sich für die Anrechnung von Seminaren und Studien-/Prüfungsleistungen der Sozialpädagogik bitte an Herrn Prof. Dr. Uwe Uhlendorff (E-Mail: uwe.uhlendorff@tu-dortmund.de).

Viele Grüße

Eure Fachschaft Sozialpädagogik