Liebe Studierende der Fachrichtung Sozialpädagogik,
die Corona-Pandemie stellt sowohl Dozierende als auch Studierende vor zahlreiche Herausforderungen. Insbesondere das Ableisten der fachpraktischen Tätigkeit (52 Wochen) ist aufgrund der bundesweiten Corona-Maßnahmen erschwert.
Im Sinne der Master-Studierenden bieten wir bereits seit Anfang der COVID19-Pandemie eine ergänzende Alternative zur fachpraktischen Tätigkeit an: Studierende, die sich im Masterstudiengang der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik befinden und aufgrund der COVID19-Pandemie keine fachpraktischen Tätigkeiten absolvieren konnten und aktuell nicht können, haben die Möglichkeit ein Äquivalent zu erbringen. Als Äquivalente sind praxisbezogene Studien denkbar, deren Ergebnisse verschriftlicht und in Form eines Berichts eingereicht werden. Dies können zum Beispiel Internet-Recherchen, Telefonbefragungen oder Expertengespräche sein. Dadurch können Studierende im Masterstudiengang ein Präsenzpraktikum durch einen Bericht ersetzen.
Diese Möglichkeit richtet sich vorrangig an Studierende, welche sich am Ende ihres Studiums befinden und den Antritt des Vorbereitungsdienstes anstreben. Die Regelung galt bereits für das SoSe20 und WiSe 2020/2021 und wird für das SoSe 2021 verlängert. Um konkrete Absprachen bezüglich desBerichts zu treffen, wenden Sie sich bitte direkt an Prof. Uwe Uhlendorff (0231 755-7102).
Zudem hat die TU Dortmund bereits am 28.04.2020 den § 22 Abs. 5 der
Masterprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge vorläufig außer Kraft gesetzt, nach der Studierende für die Anmeldung der Masterarbeit 6 Monate fachpraktische Tätigkeiten nachweisen müssen.
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