Das Eignungspraktikum ist seit dem 20.04.2016 in das Orienturungspraktikum integriert: „Die Pflicht zum Nachweis eines gesonderten Eignungspraktikums beim Zugang zum Vorbereitungsdienst […] entfällt. Ein Eignungs- und Orientierungspraktikum nach § 12 Absatz 1 und Absatz 2 führen die Hochschulen für Studierende ein, die ihr Bachelorstudium ab dem Wintersemester 2016/2017 beginnen.“ – Zum Antritt ins Referendariat ist somit für alle ab 2011 die Vorlage dieser Bescheinigung nicht mehr nötig. [msc]